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Arbeitsrecht

Wir beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Wir vertreten Sie und Ihre Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere

  • Außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse u.a.
  • beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikten
  • Teilnahme an außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
  • Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  • Tarifvertragsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, deren Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer, Betriebsräte und Tarifvertragsparteien in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Insbesondere bei Fragen zum Kündigungsschutzrecht und bei der Prozessführung in Kündigungsschutzsachen können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen.

Sofern Unternehmen einer Restrukturierung bedürfen, steht Ihnen unser Team beratend und begleitend zur Seite.

  • Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen,
  • Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen,
  • Risikoabschätzung und strategische Beratung,
  • Durchführung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen,
  • Prozessuale Durchsetzung,
  • Betriebsänderungen und Umstrukturierungen,
  • Verhandlungen mit Behörden,
  • Verhandlungen mit der Einigungsstelle,
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat,
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung,
  • Entwicklung von Vergütungssystemen,
  • Entwicklung flexibler Modelle für Vergütung, Erfolgsbeteiligung und Arbeitszeit von Mitarbeitern,
  • Transaktionsgeschäft (Mergers & Acquisition),
  • Prüfung und Durchführung transaktionsbedingter Betriebsübergänge und Betriebsänderungen,
  • Due Diligence,
  • Mitgestaltung des arbeitsrechtlichen Teils von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen,
  • Neugestaltung vertraglicher Verhältnisse, insbesondere Geschäftsführer- und Vorstandsverträge,
  • Betriebliche Altersversorgung,
  • Strukturierung betrieblicher Altersversorgungssysteme,
  • Beratung beim Abschluss und beim Streit über Versorgungszusagen.

Autor

by atikon

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